WEG-VERWALTUNG
VERWALTUNG GEMÄß DEM WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ
- rechtssichere Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Erstellung der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Erstellen der Niederschrift der Eigentümerversammlung und Führung der Beschluss-Sammlung
- ordnungsgemäße Ausführung von Eigentümerbeschlüssen
KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG
- Überwachung von Zahlungseingängen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Konto der Gemeinschaft
- Führung einer verständlichen und transparenten Buchhaltung, jederzeit nachvollziehbare Rechnungslegung
- übersichtliche Jahresabrechnung mit Einzel- und Gesamtpositionen mit Ausweis steuerlich relevanter Angaben
- Erstellung einer Steuerbescheinigung gemäß §35a EStG (Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen)
- sichere und zinsbewusste Anlage der Instandsetzungsrücklage
TECHNISCHE VERWALTUNG
- regelmäßige Objektbegehungen und Veranlassung von Schönheitsreparaturen und Maßnahmen unterjähriger Instandhaltung (gemäß zuvor vertraglich festgelegter Kostengrenzen)
- Überprüfung der regelmäßigen Wartung von technischen Anlagen und Sicherheitstechnik, wie z.B. Heizung, Aufzug, Rolltor oder Brandschutzeinrichtungen
- Erkennen, Abschätzen und beschlussreifes Vorbereiten von Instandhaltungsmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit von der Eigentümergemeinschaft beauftragten Fachleuten (Architekten, Ingenieure, Gutachter oder Sachverständige)
SONSTIGE BETREUUNG UND ZUSAMMENARBEIT MIT DEM VERWALTUNGSBEIRAT
- Ansprechpartner für die Eigentümer bei Fragen rund um das Wohnungseigentum
- Auskunftserteilung bei Fragen zu Abrechnung, Wirtschaftsplan und Eigentümerbeschlüssen
- direkter Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat und Einbeziehung dessen unterstützender Tätigkeit
- Durchführung der jährlichen Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat oder gewählten Belegprüfern